AVIDES - Allgemeine Geschäftsbedingungen gegenüber Unternehmern

Allgemeine Geschäftsbedingungen gegenüber Unternehmern


§ 1 Geltungsbereich
(1) Die vorliegenden Geschäftsbedingungen enthalten die zwischen Ihnen und uns, der Firma Avides Media AG, ausschließlich geltenden Bedingungen, soweit diese nicht durch schriftliche Vereinbarung zwischen den Parteien abgeändert wer-
den. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen werden von uns nicht anerkannt, sofern wir diesen nicht ausdrücklich zugestimmt haben.
(2) Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbe-
haltlos ausführen.
(3) Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB.
(4) Soweit wir mit dem Besteller eine laufende Geschäftsbeziehung unterhalten, gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Besteller.
(5) Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden Ihnen schriftlich per Telefax oder per E-Mail mitgeteilt. Widersprechen Sie dieser Änderung nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als durch Sie
anerkannt. Auf das Widerrufsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens werden Sie im Falle der Änderung der Geschäftsbedingungen noch gesondert hingewiesen.


§ 2 Angebot, Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind freibleibend. Ist Ihre Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren, können wir dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen annehmen. Der Vertrag kommt erst mit unserer schriftlichen Bestätigung und entsprechend ihrem Inhalt oder durch Lieferung zu Stande.


§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Falls nichts anderes schriftlich vereinbart oder von uns schriftlich bestätigt ist, haben alle Zahlungen bei Lieferung netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer ohne jeglichen Abzug grundsätzlich in bar zu erfolgen (per Nachnahme oder persönliche Lieferung). In anderen Fällen ist der Kaufpreis mit Bestellung per Vorkasse oder als Sofortüberweisung fällig. Schecks, Wechsel und Zahlungsanweisungen werden nicht angenommen.
(2) Die Preise verstehen sich ab Werk ohne Verpackung, sofern nichts anderes vereinbart ist, zuzüglich der am Tag der Lieferung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(3) Ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht steht dem Besteller nur zu, wenn sein Gegenanspruch unbestritten oder von uns anerkannt, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif ist.
(4) Sollte der mit dem Besteller abgeschlossene Kaufvertrag aufgrund eines Verzugs des Bestellers mit der Zahlung der Ware unsererseits rückabgewickelt werden, hat der Besteller grundsätzlich den uns üblicherweise entstehenden Schaden in Höhe von 8,5% des Netto-Rechnungsbetrages zu zahlen. Dem Besteller ist der Nachweis gestattet, dass uns kein Schaden bzw. ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist. Uns ist der Nachweis gestattet, dass ein höherer Schaden entstanden ist


§ 4 Lieferzeit
(1) Wir liefern die Ware gemäß den mit Ihnen getroffenen Vereinbarungen. Anfallende Versandkosten werden von uns gesondert auf der Rechnung ausgewiesen. Liefertermine und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden.
(2) Soweit wir die Lieferung der Ware nicht oder nicht vertragsgemäß erbringen, müssen Sie uns zur Bewirkung der Leistung eine Nachfrist setzen.
(3) Bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen, wie z. B. höhere Gewalt oder eigene Nichtbelieferung, verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Dasselbe gilt, wenn die genannten Umstände bei unseren Lieferanten eintreten.
Wird uns die Vertragserfüllung aus den vorbezeichneten Gründen ganz oder teilweise unmöglich, so werden wir von unserer Lieferpflicht frei. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann nicht von uns zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzugs eintreten.
(4) Sollte mit dem Besteller die Abholung der Ware vereinbart worden sein und sich der Besteller mit die Abholung der Ware
in Verzug befindet können wir Ihnen pauschal pro Kalendertag und Palettenstellplatz einen Betrag in Höhe von 5,00 EUR pro Tag höchstens jedoch insgesamt 15000 EUR sowie eine pauschale Umschlaggebühr in Höhe von 30,00 EUR in Rechnung stellen. Dem Besteller ist der Nachweis gestattet, dass uns kein Schaden oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist. Uns ist der Nachweis gestattet, dass ein höherer Schaden entstanden ist.


§ 5 Gefahrübergang und Versand
(1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist die Lieferung „ab Werk“ vereinbart.
(2) Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht auf den Besteller über, sobald die Ware unser Werk oder unser Lager verlässt. Verzögert sich die Versendung infolge von Umständen, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tag der Versandbereitschaft ab auf den Besteller über.
(3) Nimmt der Besteller den Vertragsgegenstand nicht fristgemäß ab, sind wir berechtigt, dem Besteller eine angemessene Nachfrist zur Abnahme zu setzen. Nach Ablauf der Nachfrist sind wir berechtigt anderweitig über den Vertragsgegen-
stand zu verfügen.


§ 6 Datenlöschung
Der Besteller verpflichtet sich etwaige noch auf den an ihn verkauften gebrauchten Festplatten und Speichermedien vorhandene Daten umgehend zu löschen.


§ 7 Mängel und Gewährleistung
(1) Soweit die gelieferte Ware mangelhaft ist, sind Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmung berechtigt, Nacherfüllung zu verlangen. Das Wahlrecht über die Art der Nacherfüllung steht uns zu. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung sind Sie berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Voraussetzung für jegliche Gewährleistungsrechte ist, dass Sie alle nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß erfüllen. Die Mängelrüge muss bei sichtbaren Mängeln innerhalb von einer Woche nach Empfang der Leistung schriftlich (auch per Telefax) bei uns eingehen. Verdeckte Mängel sind ebenfalls innerhalb von zwei Wochen nach deren Entdeckung schriftlich (auch per Telefax) anzuzeigen.
(2) Die beanstandete Ware ist uns in der Original- oder einer gleichwertigen Verpackung zur Überprüfung zurückzusenden.
(3) Die Verjährungsfrist von Gewährleistungsansprüchen für die gelieferte Ware beträgt außer im Fall von Schadensersatzansprüchen 12 Monate ab Erhalt der Ware.


§ 8 Haftungsbeschränkung
(1) Wir haften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Ferner haften wir für die fahrlässige Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung Sie als Kunde regelmäßig vertrauen. Im letztgenannten Fall haften wir jedoch nur für die vorhersehbaren vertragstypischen Schäden. Wir haften nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.
(2) Die vorstehendaen Haftungsausschlüsse geltend nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Die Haftung nach Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
(3) Soweit unsere Schadensersatzhaftung ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadenersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.


§ 9 Eigentumsvorbehalt
(1) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Geraten Sie mit der Zahlung länger als 10 Tage in Verzug, haben wir das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware zurückzufordern.
(2) Sie sind zur Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr berechtigt. In diesem Falle treten Sie jedoch in Höhe des Rechnungswesens unserer Forderung bereits jetzt alle Forderun-
gen aus einer solchen Weiterveräußerung, gleich ob diese vor oder nach einer evtl. Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware erfolgt, an uns ab. Unbesehen unserer Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleiben
Sie auch nach der Abtretung zum Einzug der Forderung ermächtigt. Wir werden die Forderung jedoch nicht einzuziehen, so lange und so weit Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen, nicht in Zahlungsverzug geraten, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wird und keine Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies der Fall, so können wir verlangen, dass Sie uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt geben, alle zum Einzug erforderlichen Angaben machen, die dazugehörigen Unterlagen aushändigen und den Schuldnern die Abtretung mitteilen.


§ 10 "KEIN REEXPORT NACH RUSSLAND" KLAUSEL
(1) Der Käufer wird keine Güter, die im Rahmen oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag geliefert werden und in den
Anwendungsbereich von Artikel 12g der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 fallen, direkt oder indirekt in die Russische Föde-
ration oder zur Verwendung in der Russischen Föderation verkaufen, exportieren oder reexportieren.
(2) Der Käufer wird sich nach besten Kräften bemühen, sicherzustellen, dass der Zweck von Absatz (1) nicht durch Dritte in der weiteren Handelskette, einschließlich möglicher Wiederverkäufer, vereitelt wird.
(3) Der Käufer hat einen angemessenen Überwachungsmechanismus einzurichten und aufrechtzuerhalten, um Verhaltensweisen Dritter in der weiteren Handelskette, einschließlich möglicher Wiederverkäufer, zu erkennen, die den Zweck von Absatz (1) vereiteln würden.
(4) Jeder Verstoß gegen die Absätze (1), (2) oder (3) stellt einen wesentlichen Verstoß gegen ein wesentliches Element dieser Vereinbarung dar, und der Verkäufer ist berechtigt, angemessene Abhilfemaßnahmen zu verlangen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:
(i) Kündigung dieser Vereinbarung; und
(ii) eine Vertragsstrafe in Höhe von 30 % des Gesamtwerts dieser Vereinbarung oder des Preises der ausgeführten Waren, je nachdem, welcher Wert höher ist.
(5) Der Käufer ist verpflichtet, den Verkäufer unverzüglich über etwaige Probleme bei der Anwendung der Absätze (1), (2) oder (3) zu informieren, einschließlich etwaiger relevanter Aktivitäten Dritter, die den Zweck von Absatz (1) vereiteln
könnten. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer innerhalb von zwei Wochen nach einfacher Aufforderung Informationen über die Einhaltung der Verpflichtungen nach den Absätzen 1, 2 und 3 zur Verfügung zu stellen.


§ 11 Schlussbestimmung
(1) Änderungen oder Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(3) Erfüllungsort ist unser jeweiliger Unternehmensstandort. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist je nach Gegenstandswert das Amtsgericht Rotenburg (Wümme) bzw. das Land-
gericht Verden (Aller).