Vorschrift aus dem neuen Geldwäschegesetz (GwG)
Neue Richtlinien für Einzahlungen ab 9.000 € in Bar
Um Sicherheit und Transparenz zu gewährleisten, benötigen wir bei Einzahlungen ab 9.000 € in Bar, folgende Dokumente:
- Unterschriebene Ausweiskopie des Einzahlenden
- Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung des Unternehmens
- Vollmacht bei Bevollmächtigung, unterschrieben von einem zeichnungsberechtigten Unternehmensvertreter
Unsere Buchhaltung akzeptiert Einzahlungen nur, wenn alle diese Unterlagen vorliegen. Diese Maßnahmen dienen dazu, die Integrität und Sicherheit unserer Finanztransaktionen zu gewährleisten.