Neue Richtlinien für Einzahlungen ab 9.000 € in Bar
Um Sicherheit und Transparenz zu gewährleisten, benötigen wir bei Einzahlungen ab 9.000 € in Bar, folgende Dokumente:
Unterschriebene Ausweiskopie des Einzahlenden
Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung des Unternehmens
Vollmacht bei Bevollmächtigung, unterschrieben von einem zeichnungsberechtigten Unternehmensvertreter
Unsere Buchhaltung akzeptiert Einzahlungen nur, wenn alle diese Unterlagen vorliegen. Diese Maßnahmen dienen dazu, die Integrität und Sicherheit unserer Finanztransaktionen zu gewährleisten.
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