Vorschrift aus dem neuen Geldwäschegesetz (GwG)

Neue Richtlinien für Einzahlungen ab 9.000 € in Bar

Um Sicherheit und Transparenz zu gewährleisten, benötigen wir bei Einzahlungen ab 9.000 € in Bar, folgende Dokumente:

  1. Unterschriebene Ausweiskopie des Einzahlenden
  2. Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung des Unternehmens
  3. Vollmacht bei Bevollmächtigung, unterschrieben von einem zeichnungsberechtigten Unternehmensvertreter

Unsere Buchhaltung akzeptiert Einzahlungen nur, wenn alle diese Unterlagen vorliegen. Diese Maßnahmen dienen dazu, die Integrität und Sicherheit unserer Finanztransaktionen zu gewährleisten.