Shipping policy
Versandanfragen
Auf Wunsch bieten wir Paket- und/oder Speditionsversand über unsere Partnerspeditionen an.
Die Konditionen und Frachtkosten, werden wir Ihnen nach Bestellabschluss gerne mitteilen und nach Auftragsvergabe gesondert in Rechnung stellen.
Gerne können Sie uns auch vorab über die Chatfunktion dazu befragen.
Lieferzeit
Wir liefern die Ware gemäß den mit Ihnen getroffenen Vereinbarungen. Anfallende Versandkosten werden von uns gesondert auf der Rechnung ausgewiesen. Liefertermine und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich
bestätigt wurden.
Soweit wir die Lieferung der Ware nicht oder nicht vertragsgemäß erbringen, müssen Sie uns zur Bewirkung der Leistung
eine Nachfrist setzen.
Bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen, wie z. B. höhere Gewalt oder eigene Nichtbelieferung, verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Dasselbe gilt, wenn die genannten Umstände bei unseren Lieferanten eintreten.
Wird uns die Vertragserfüllung aus den vorbezeichneten Gründen ganz oder teilweise unmöglich, so werden wir von unserer Lieferpflicht frei. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann nicht von uns zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzugs eintreten. Sollte mit dem Besteller die Abholung der Ware vereinbart worden sein und sich der Besteller mit die Abholung der Ware in Verzug befindet können wir Ihnen pauschal pro Kalendertag und Palettenstellplatz einen Betrag in Höhe von 5,00 EUR pro Tag höchstens jedoch insgesamt 15000 EUR sowie eine pauschale Umschlaggebühr in Höhe von 30,00 EUR in Rechnung stellen. Dem Besteller ist der Nachweis gestattet, dass uns kein Schaden oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist. Uns ist der Nachweis gestattet, dass ein höherer Schaden entstanden ist.
Gefahrübergang und Versand
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist die Lieferung „ab Werk“ vereinbart.
Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht auf den Besteller über, sobald die Ware unser Werk oder unser Lager verlässt. Verzögert sich die Versendung infolge von Umständen, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tag der Versandbereitschaft ab auf den Besteller über.
Nimmt der Besteller den Vertragsgegenstand nicht fristgemäß ab, sind wir berechtigt, dem Besteller eine angemessene Nachfrist zur Abnahme zu setzen. Nach Ablauf der Nachfrist sind wir berechtigt anderweitig über den Vertragsgegenstand zu verfügen.